Waffengesetz
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§1 [Illegale Waffen]
- Jegliche Waffen und als Waffen nutzbare Gegenstände, die nicht vom staatlich anerkannten Händler erworben wurden, sind illegal.
§2 [Waffenhandel]
- Der An- und Verkauf von legalen Waffen ist grundsätzlich erlaubt.
- Dabei muss aber der Verkäufer darauf achten, dass der Käufer diese auch besitzen darf.
§3 [Zweckentfremdung]
- Waffen dürfen nicht zweckentfremdet werden. Diese bedeutet, nur im äußersten Notfall darf der Schuss Gebrauch legitimiert werden. (Vgl. Notwehr)
§4 [Öffentlichkeit]
- Das sichtbare Mitführen von Waffen ist nicht zulässig.
§5 [Waffenschein]
- Der Waffenschein muss offiziell bei der vorgesehenen Behörde erworben werden. Alle anderen bzw. ausländischen Dokumente sind nicht zulässig.
- Der Nachweis zum Führen einer Waffe muss stets mitgenommen werden.
§6 [Staatsfraktionen]
- Alle Staatsfraktionen sind von diesen formalen Gesetzmäßigkeiten ausgenommen.